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Montag bis Sonntag, 24 Stunden erreichbar.
Dein unabhängiger Sachverständiger für Wohnmobil, Wohnwagen und Caravan
Dein Reisemobil ist mehr als ein Fahrzeug, es ist ein Stück Freiheit und oft eine echte Investition. Nach einem Unfall, einem Hagelschaden oder vor einem Kauf solltest Du deshalb nichts dem Zufall überlassen. Als unabhängiger Wohnmobil-Gutachter in Lage und der gesamten Umgebung dokumentiere ich Schäden fachgerecht, ermittle den tatsächlichen Wert und sorge dafür, dass Du eine faire und vollständige Regulierung bekommst. Ob in Lage selbst oder in Detmold, Lemgo, Bielefeld, Herford und im gesamten Raum Lippe und OWL: Ich komme dorthin, wo Dein Wohnmobil steht.
Nach einem Unfall stellt sich schnell eine Frage: Was kostet mich eigentlich ein Kfz-Gutachter? Die gute Nachricht vorweg: Wenn Du unverschuldet in einen Unfall geraten bist, kostet Dich das Gutachten in aller Regel nichts. Die Kosten trägt dann die gegnerische Versicherung. In diesem Beitrag erklären wir Dir verständlich, wie sich die Kosten zusammensetzen, wann Du selbst zahlst und worauf Du achten solltest. Und natürlich, wie wir Dir als Dein Kfz-Gutachter in Lage und Umgebung dabei zur Seite stehen.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlst Du für Dein Schadengutachten in der Regel nichts. Die Gutachterkosten gehören zu Deinem Schadenersatzanspruch und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, und zwar direkt, ohne dass Du etwas vorstrecken musst. Wann Du selbst zahlst, hängt vom Anlass ab:
Die entscheidende Frage lautet: Wer ist schuld am Unfall?
Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden). Hier übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Das ist Teil Deines Schadenersatzanspruchs. Als Geschädigter hast Du außerdem das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl zu beauftragen. Du musst Dich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen.
Selbst verschuldeter Unfall (Kaskoschaden). Hast Du den Unfall selbst verursacht, kann je nach Vertrag die Kaskoversicherung eintreten. Anders als im Haftpflichtfall hat die Kaskoversicherung hier allerdings oft ein Weisungsrecht und beauftragt den Gutachter selbst.
Teilschuld. Ist die Schuld geteilt, wird anteilig abgerechnet. Häufig fährst Du mit dem sogenannten Quotenvorrecht finanziell am besten. Wir schauen uns Deinen Fall an und erklären Dir, was in Deiner Situation gilt.
Wertgutachten und Privataufträge. Möchtest Du Dein Fahrzeug ohne Unfall bewerten lassen, etwa vor Verkauf, Kauf oder für eine Erbschaft, trägst Du die Kosten selbst. In diesem Fall bekommst Du von uns vorab ein transparentes Angebot.
Über eine sogenannte Abtretungserklärung rechnen wir das Honorar auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Du musst Dich dann um nichts kümmern.
Anders als bei Anwälten oder Ärzten gibt es für Kfz-Sachverständige keine gesetzliche Gebührenordnung. Stattdessen hat sich die Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen) als anerkannter Maßstab etabliert. Der BVSK ermittelt regelmäßig, welche Honorare am Markt tatsächlich üblich sind, gestaffelt nach der Schadenhöhe.
Wichtig zu wissen: Diese Werte sind eine Orientierung, keine verbindliche Preisliste. Die konkreten Kosten hängen immer vom Einzelfall ab. Die Gerichte ziehen die BVSK-Werte aber regelmäßig als Bewertungsgrundlage heran, weshalb sie ein guter Anhaltspunkt sind.
Ein Sachverständiger rechnet dabei nicht nach Stunden ab, sondern setzt sein Grundhonorar nach der Schadenhöhe an. Der Hintergrund: Je höher der Schaden, desto aufwendiger sind Begutachtung, Kalkulation und Dokumentation, und desto höher ist auch die Verantwortung. Das Honorar steigt allerdings nicht linear, sondern der prozentuale Anteil sinkt mit steigender Schadenhöhe.
Die Gutachterkosten bestehen aus zwei Bausteinen:
Auch diese Nebenkosten sind bei einem unverschuldeten Unfall erstattungsfähig. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass sie zum ersatzfähigen Schaden gehören.
Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten. Bei sehr kleinen Schäden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze (je nach Auslegung etwa 750 bis 1.000 €) reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für ein Gutachten dann nicht übernehmen.
Der entscheidende Unterschied: Ein Kostenvoranschlag listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Ein vollständiges Gutachten erfasst dagegen zusätzlich die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, den Nutzungsausfall und weitere Positionen, die Deinen Anspruch spürbar erhöhen können. Sobald der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, hast Du das Recht auf ein vollständiges Gutachten und solltest es auch nutzen. Gerade bei einem drohenden Totalschaden ist ein Gutachten unverzichtbar, um Wiederbeschaffungs- und Restwert korrekt zu ermitteln.
Wer sein Fahrzeug begutachten lassen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, die sich deutlich unterscheiden:
Freier, unabhängiger Sachverständiger. Er arbeitet allein in Deinem Interesse und ist an keine Versicherung gebunden. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten in der Regel vollständig. Für die Schadensregulierung ist das meist die beste Wahl.
Versicherungsgutachter. Er wird von der Versicherung beauftragt und arbeitet in deren Interesse, mit dem naheliegenden Ziel, die Schadenssumme gering zu halten. Du bist nicht verpflichtet, diesen Gutachter zu akzeptieren.
ADAC-Prüfdienst. Die kostenpflichtigen Fahrzeug-Checks und Wertberichte sind vor allem auf Kauf- und Verkaufsentscheidungen ausgerichtet. Für die Schadensregulierung nach einem Unfall ist dagegen ein vollständiges Schadengutachten der geeignete Nachweis.
Unser Rat: Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein eigener, unabhängiger Gutachter fast immer die beste Wahl, rechtlich abgesichert und für Dich in der Regel kostenfrei.
Bei Wertgutachten gelten andere Maßstäbe, denn hier zählt vor allem der Aufwand und der Zeitfaktor, nicht die Schadenhöhe. Eine einfache Fahrzeugbewertung oder ein Kurzgutachten ist deutlich günstiger als ein ausführliches Vollgutachten. Je nach Fahrzeug und Detailtiefe bewegen sich die Kosten im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, bei Oldtimern wegen des höheren Rechercheaufwands auch darüber.
Ein Wertgutachten trägst Du selbst, es zahlt sich aber häufig aus: als belastbare Verhandlungsbasis beim Verkauf, als Absicherung beim Kauf oder für eine korrekte Einstufung bei der Versicherung.
Auch wenn Du die Kosten bei einem unverschuldeten Unfall nicht selbst trägst, machen ein paar Punkte den Ablauf reibungsloser:
Ein guter Kfz-Sachverständiger sollte:
Öffentlich bestellt und vereidigt muss ein Sachverständiger übrigens nur sein, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Für die Schadensregulierung hat jedes professionelle Schadengutachten eine beweissichernde Funktion.
„Ein eigenes Gutachten muss ich selbst zahlen.“ Falsch. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite die Kosten als Teil des Schadenersatzes.
„Ich muss den Gutachter der Versicherung akzeptieren.“ Falsch. Als Geschädigter darfst Du einen Sachverständigen Deiner Wahl beauftragen.
„Die Versicherung darf das Honorar einfach kürzen.“ Nur in engen Grenzen. Solange sich das Honorar im marktüblichen Rahmen bewegt, sind pauschale Kürzungen in der Regel nicht zulässig. Wir unterstützen Dich, falls die Versicherung kürzen möchte.
Ob Unfallschaden, Wertgutachten oder eine schnelle Ersteinschätzung: Als unabhängiger Kfz-Gutachter sind wir für Dich in Lage, Detmold, Lemgo, Bielefeld, Herford und im gesamten Raum Lippe und OWL im Einsatz. Wir kommen dorthin, wo Dein Fahrzeug steht, arbeiten ausschließlich in Deinem Interesse und sind rund um die Uhr für Dich erreichbar.
Du bist Dir nicht sicher, wer in Deinem Fall zahlt oder ob sich ein Gutachten lohnt? Ruf uns einfach an, wir klären Deinen Fall unverbindlich und sagen Dir offen, was zu tun ist.
Telefon: 0151 18459017 Adresse: Lange Str. 20, 32791 Lage Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag, 24 Stunden